Der Unterschied zwischen THP und Tierarzt

Ein Tierarzt behandelt die Symptome einer Krankheit.
Nehmen wir als Beispiel einen Hautpilz. Ein Schulmediziner behandelt in so einem Fall die erkrankte Hautpartie mit einer entsprechenden Salbe. Ein Tierheilpraktiker versucht die Ursache für den Pilzbefall herauszufinden und betrachtet hierbei den gesamten Organismus „Tier“. Ein Pilzbefall kommt nämlich nur zustande, wenn der Organismus geschwächt ist und dem Pilz „erlaubt“ sich auf der Haut niederzulassen. Ziel ist es in diesem Fall, die körpereigenen Abwehrkräfte zu stärken und den Körper somit zur Selbstheilung zu animieren.

Was darf ein Tierheilpraktiker, was nicht?

Ein Tierheilpraktiker darf im Prinzip alle akuten und chronischen Leiden behandeln, außer:

- Seuchenbekämpfung,
- Röntgen (nur nach spezieller Ausbildung)
- Impfungen
- Anwendung, Verordnung und Verkauf von verschreibungspflichtigen
Medikamenten
- Anwendung von Narkosemitteln, die z.B. bei Operationen oder Tätowierungen
benötigt werden

Zusammenarbeit ist wichtig!

Tierärzte und Tierheilpraktiker sollten Hand in Hand arbeiten. Bekanntlich führen ja viele Wege nach Rom. Eine sinnvolles Zusammenspiel von den schulmedizinischen und den naturheilkundlichen Therapien ist der beste Weg zum Erfolg, denn schließlich verfolgen wir das selbe Ziel:

Gesundheit und Wohlbefinden für Ihr Tier!